“Es steht dem Betreiber des Zugangs frei, auf Basis dieser Vermutung den Zugriff zu Verweigern.”
Dem würde ich Zustimmen, wenn der Betreiber eine Privatperson/Firma wäre. Eine Stadtbücherei ist aber eine mit Steuergeldern finanzierte öffentliche Einrichtung und ihre Aufgabe ist es den freien Zugang zu Informationen zu ermöglichen und zu fördern. Eine solche Einrichtung sollte mit Zugriffssperren sehr vorsichtig Sein.